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Information zur Rücknahme von Altöl, Gebinde und Ölfilter

Bei Altöl handelt es sich um Sonderabfall, dessen Umgang und Verwertung in der Altölverordnung (§ 8 AltölV) geregelt wird. Eine unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! – Das Altöl gehört daher in eine Altölannahmestelle.
Wir empfehlen, Ölwechsel am besten immer an Stellen mit dafür speziell geeigneter Vorrichtung (z. B. Werkstätten und Tankstellen) durchführen zu lassen.

Nach der Altölverordnung müssen wir als gewerbsmäßig Handelnde, die Verbrennungsmotorenöl und Ölfilter an den Endverbraucher abgeben, Altöl und gebrauchte Ölfilter zurücknehmen.
Die Abgabe von Altöl (Verbrennungsmotorenöl) an unserem Verkaufsort ist daher in der Menge kostenlos möglich, die der Menge der ausweislich unserer Rechnung gekauften Menge entspricht. Sinngemäß gilt dies auch für die von uns verkauften Ölfilter.

Bei Abgabe derartiger Sonderabfälle an unserem Verkaufsort (Alemannenstrasse 4-6 79285 Ebringen) beachten Sie bitte:

Die Abgabe während der gewöhnlichen Geschäftszeiten

Montag – Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr

Samstag 09.00 – 12.00 Uhr vorzunehmen.

Den Kaufnachweis (unsere Rechnung) vorzulegen.

Für die Rücksendung derartiger Sonderabfälle beachten Sie bitte:

Unsere Postadresse lautet:

Willi Schüler GmbH
Alemannenstrasse 4-6
79285 Ebringen

Die Verfüllung des Altöls oder des gebrauchten Ölfilters in eine auslaufsichere und dafür zugelassene Verpackung vorzunehmen.
Die Transportvorschrift des von ihnen beauftragten Transportunternehmens (Altöl und Ölfilter sind Sonderabfälle).

Eine Kopie des Kaufbeleges (unsere Rechnung) der Sendung beizulegen.

Die Rücksendung ausreichend zu frankieren und an die Adresse des Rechnungsabsenders (an uns) zu adressieren.

Als privater Verbraucher haben Sie ferner die Möglichkeit, Altöl und Ölfilter in einer örtlichen Wertstoff-Annahmestelle (Recyclinghof), einer Altöl-Annahmestelle Ihrer Gemeinde oder Stadtteils oder einer mobilen Schadstoffsammelstelle abzugeben. Da zum Teil auch bei lokalen Stadtreinigungsbetrieben und bei der Feuerwehr Altölannahmestellen eingerichtet sind, können Sie auch dort (bitte unbedingt vorher anfragen!) in kleinen Mengen das Altöl als Selbstwechsel ordnungsgemäß entsorgen.

Im Internet können Sie sich schnell und gezielt bei www.abfallshop.de auch über einen Entsorgungsbetrieb in Ihrer Nähe informieren.
Gerne teilen wir Ihnen auf Anfrage mit, wo sich eine öffentliche Altöl-Annahmestelle in der Nähe Ihres Wohnortes befindet.

Wichtig:
Das zurückzugebende Altöl (Verbrennungsmotorenöl) muß in jedem Fall sortenrein im Sinne der Altölverordnung sein. D. h., es darf keine verbotene Vermischung oder Beimischung anderer Altöle (z. B. Getriebe-, Hydraulik-, Turbinen-, Kompressoren- oder andere Öle stattfinden.

Ebensowenig dürfen Lösemittel, Brems- und Kühlflüssigkeiten beigemengt werden (verbotene Stoffe werden mittels vorgeschriebenen Proben ermittelt).
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung.

Verkaufsverpackungen (= Gebinde) von Mineralölen oder Mineralölprodukten fallen ebenfalls unter die Bestimmung der Verpackungsverordnung. D. h., daß Sie als Endverbraucher die gebrauchten, restentleerten Gebinde (für z. B. Verbrennungsmotorenöl) an unserem Verkaufsort in der Menge kostenlos abgeben können, die ausweislich unserer Rechnung der gekauften Menge entspricht; sofern Sie die Gebinde nicht zur bestimmungsgemäßen Entsorgung des angefallenen Altöls benutzen (z. B. beim Recyclinghof oder einer Altöl-Annahmestelle in Ihrer Nähe)

Wichtig:
Für die Rückgabe der geleerten Gebinde im Sinne der Verpackungsordnung müssen die Gebinde:

  • restentleert sein
  • die Originalbeschriftung tragen
  • dürfen nach Entleerung des Originalfüllgutes außer Altöl keine Fremdstoffe wie z. B. Säuren, Farben, Pflanzenschutzmittel, andere Chemikalien oder andere Öle enthalten haben
  • müssen ausnahmslos verschlossen (Originalverschlußkappe) sein und dürfen keine Beschädigung aufweisen.

 

Für nicht verschlossenen Gebinde gilt:
Diese Gebinde sind Sonderabfall und mit z. B. Ölfiltern u. ä. zu entsorgen.

Bei Abgabe derartiger restentleerter, verschlossener sowie unverschlossener Gebinde an unserem Verkaufsort beachten Sie bitte:

  • Die Abgabe während der gewöhnlichen Geschäftszeiten vorzunehmen.
  • Den Kaufnachweis (unsere Rechnung) vorzulegen.

 

Für die Rücksendung derartiger restentleerter, verschlossener Gebinde beachten Sie bitte:

  • Den Verschluß der Gebinde auslaufsicher vorzunehmen.
  • Eine Kopie des Kaufbeleges (unsere Rechnung) der Sendung beizulegen.
  • Die Rücksendung ausreichend zu frankieren und an die Adresse des Rechnungsabsenders (an uns) zu adressieren.

 

Für die Rücksendung derartiger restentleerter, unverschlossener Gebinde beachten Sie bitte:

  • Die Verfüllung der unverschlossenen Gebinde (oder des gebrauchten Ölfilters) in eine auslaufsichere und dafür zugelassene Verpackung vorzunehmen.
  • Die Transportvorschrift des von ihnen beauftragten Transportunternehmens (Altöl, Ölfilter und unverschlossene Gebinde sind Sonderabfälle).
  • Eine Kopie des Kaufbeleges (unsere Rechnung) der Sendung beizulegen.
  • Die Rücksendung ausreichend zu frankieren und an die Adresse des Rechnungsabsenders (an uns) zu adressieren.

 

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung.

Wichtiger Hinweis für gewerbliche Endkunden:
Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.

Bei Altöl handelt es sich um Sonderabfall, dessen Umgang und Verwertung in der Altölverordnung (§ 8 AltölV) geregelt wird. Eine unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! – Das Altöl... mehr erfahren »
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Information zur Rücknahme von Altöl, Gebinde und Ölfilter

Bei Altöl handelt es sich um Sonderabfall, dessen Umgang und Verwertung in der Altölverordnung (§ 8 AltölV) geregelt wird. Eine unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! – Das Altöl gehört daher in eine Altölannahmestelle.
Wir empfehlen, Ölwechsel am besten immer an Stellen mit dafür speziell geeigneter Vorrichtung (z. B. Werkstätten und Tankstellen) durchführen zu lassen.

Nach der Altölverordnung müssen wir als gewerbsmäßig Handelnde, die Verbrennungsmotorenöl und Ölfilter an den Endverbraucher abgeben, Altöl und gebrauchte Ölfilter zurücknehmen.
Die Abgabe von Altöl (Verbrennungsmotorenöl) an unserem Verkaufsort ist daher in der Menge kostenlos möglich, die der Menge der ausweislich unserer Rechnung gekauften Menge entspricht. Sinngemäß gilt dies auch für die von uns verkauften Ölfilter.

Bei Abgabe derartiger Sonderabfälle an unserem Verkaufsort (Alemannenstrasse 4-6 79285 Ebringen) beachten Sie bitte:

Die Abgabe während der gewöhnlichen Geschäftszeiten

Montag – Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr

Samstag 09.00 – 12.00 Uhr vorzunehmen.

Den Kaufnachweis (unsere Rechnung) vorzulegen.

Für die Rücksendung derartiger Sonderabfälle beachten Sie bitte:

Unsere Postadresse lautet:

Willi Schüler GmbH
Alemannenstrasse 4-6
79285 Ebringen

Die Verfüllung des Altöls oder des gebrauchten Ölfilters in eine auslaufsichere und dafür zugelassene Verpackung vorzunehmen.
Die Transportvorschrift des von ihnen beauftragten Transportunternehmens (Altöl und Ölfilter sind Sonderabfälle).

Eine Kopie des Kaufbeleges (unsere Rechnung) der Sendung beizulegen.

Die Rücksendung ausreichend zu frankieren und an die Adresse des Rechnungsabsenders (an uns) zu adressieren.

Als privater Verbraucher haben Sie ferner die Möglichkeit, Altöl und Ölfilter in einer örtlichen Wertstoff-Annahmestelle (Recyclinghof), einer Altöl-Annahmestelle Ihrer Gemeinde oder Stadtteils oder einer mobilen Schadstoffsammelstelle abzugeben. Da zum Teil auch bei lokalen Stadtreinigungsbetrieben und bei der Feuerwehr Altölannahmestellen eingerichtet sind, können Sie auch dort (bitte unbedingt vorher anfragen!) in kleinen Mengen das Altöl als Selbstwechsel ordnungsgemäß entsorgen.

Im Internet können Sie sich schnell und gezielt bei www.abfallshop.de auch über einen Entsorgungsbetrieb in Ihrer Nähe informieren.
Gerne teilen wir Ihnen auf Anfrage mit, wo sich eine öffentliche Altöl-Annahmestelle in der Nähe Ihres Wohnortes befindet.

Wichtig:
Das zurückzugebende Altöl (Verbrennungsmotorenöl) muß in jedem Fall sortenrein im Sinne der Altölverordnung sein. D. h., es darf keine verbotene Vermischung oder Beimischung anderer Altöle (z. B. Getriebe-, Hydraulik-, Turbinen-, Kompressoren- oder andere Öle stattfinden.

Ebensowenig dürfen Lösemittel, Brems- und Kühlflüssigkeiten beigemengt werden (verbotene Stoffe werden mittels vorgeschriebenen Proben ermittelt).
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung.

Verkaufsverpackungen (= Gebinde) von Mineralölen oder Mineralölprodukten fallen ebenfalls unter die Bestimmung der Verpackungsverordnung. D. h., daß Sie als Endverbraucher die gebrauchten, restentleerten Gebinde (für z. B. Verbrennungsmotorenöl) an unserem Verkaufsort in der Menge kostenlos abgeben können, die ausweislich unserer Rechnung der gekauften Menge entspricht; sofern Sie die Gebinde nicht zur bestimmungsgemäßen Entsorgung des angefallenen Altöls benutzen (z. B. beim Recyclinghof oder einer Altöl-Annahmestelle in Ihrer Nähe)

Wichtig:
Für die Rückgabe der geleerten Gebinde im Sinne der Verpackungsordnung müssen die Gebinde:

  • restentleert sein
  • die Originalbeschriftung tragen
  • dürfen nach Entleerung des Originalfüllgutes außer Altöl keine Fremdstoffe wie z. B. Säuren, Farben, Pflanzenschutzmittel, andere Chemikalien oder andere Öle enthalten haben
  • müssen ausnahmslos verschlossen (Originalverschlußkappe) sein und dürfen keine Beschädigung aufweisen.

 

Für nicht verschlossenen Gebinde gilt:
Diese Gebinde sind Sonderabfall und mit z. B. Ölfiltern u. ä. zu entsorgen.

Bei Abgabe derartiger restentleerter, verschlossener sowie unverschlossener Gebinde an unserem Verkaufsort beachten Sie bitte:

  • Die Abgabe während der gewöhnlichen Geschäftszeiten vorzunehmen.
  • Den Kaufnachweis (unsere Rechnung) vorzulegen.

 

Für die Rücksendung derartiger restentleerter, verschlossener Gebinde beachten Sie bitte:

  • Den Verschluß der Gebinde auslaufsicher vorzunehmen.
  • Eine Kopie des Kaufbeleges (unsere Rechnung) der Sendung beizulegen.
  • Die Rücksendung ausreichend zu frankieren und an die Adresse des Rechnungsabsenders (an uns) zu adressieren.

 

Für die Rücksendung derartiger restentleerter, unverschlossener Gebinde beachten Sie bitte:

  • Die Verfüllung der unverschlossenen Gebinde (oder des gebrauchten Ölfilters) in eine auslaufsichere und dafür zugelassene Verpackung vorzunehmen.
  • Die Transportvorschrift des von ihnen beauftragten Transportunternehmens (Altöl, Ölfilter und unverschlossene Gebinde sind Sonderabfälle).
  • Eine Kopie des Kaufbeleges (unsere Rechnung) der Sendung beizulegen.
  • Die Rücksendung ausreichend zu frankieren und an die Adresse des Rechnungsabsenders (an uns) zu adressieren.

 

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung.

Wichtiger Hinweis für gewerbliche Endkunden:
Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.